Digitale Barrierefreiheit ab 2025.

Der European Accessibility Act (EAA) ist ein bedeutender Meilenstein in der europäischen Gesetzgebung, der die Barrierefreiheit von digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen sicherstellen soll. Insbesondere richtet sich das Gesetz an Menschen mit Behinderungen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Hintergrund und Zielsetzung

Der EAA wurde entwickelt, um bestehende Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Dabei sollen gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen werden. Die Harmonisierung der Standards soll nicht nur den Binnenmarkt stärken, sondern auch Innovationen anregen und wirtschaftliches Wachstum fördern.

Wesentliche Inhalte des EAA

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen des EAA erfüllen. Die zentralen Punkte des Gesetzes beinhalten:

  • Zugänglichkeit: Digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar sind.
  • Einheitliche Standards: Einführung von einheitlichen europäischen Standards, um die Barrierefreiheit sicherzustellen und den Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu fördern.
  • Pflichten der Anbieter: Unternehmen und Dienstleister sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit zu ergreifen und sicherzustellen, dass ihre Angebote den festgelegten Kriterien entsprechen.

Warum ist der EAA wichtig?

  • Gesellschaftliche Inklusion: Der EAA trägt dazu bei, Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen zu bieten und ihre aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
  • Rechtliche Sicherheit: Durch die Schaffung einheitlicher Regelungen bietet der EAA Unternehmen und Dienstleistern Rechtssicherheit und klare Richtlinien zur Umsetzung von Barrierefreiheit.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen eröffnen Unternehmen neue Marktchancen und können Wettbewerbsvorteile schaffen. Zudem werden Innovationen gefördert, die auch für Menschen ohne Behinderungen von Vorteil sein können.

Umsetzung und Kontrolle

Die Umsetzung des EAA wird von nationalen Behörden überwacht, die sicherstellen, dass die festgelegten Standards eingehalten werden. Unternehmen und Dienstleister sind angehalten, regelmäßig Berichte über ihre Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu erstellen und diese auf Anfrage vorzulegen.

Unterstützung und Ressourcen

Zur Unterstützung bei der Umsetzung des EAA stehen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung. Dazu gehören Leitfäden, Schulungen und Beratungsdienste, die Unternehmen und Dienstleistern helfen, die Anforderungen zu erfüllen und die Barrierefreiheit in ihre Produkte und Dienstleistungen zu integrieren.

Mit dem European Accessibility Act setzt die Europäische Union ein starkes Zeichen für eine barrierefreie Zukunft. Durch die Förderung der Zugänglichkeit und Inklusion schafft der EAA die Grundlage für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat.

Konkrete Anforderungen und Standards

Der EAA legt spezifische Anforderungen und Standards fest, die Unternehmen und Dienstleister erfüllen müssen. Dazu gehören:

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Für digitale Inhalte müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 eingehalten werden. Diese beinhalten:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z.B. durch Textalternativen für Bilder oder Untertitel für Videos.
  • Bedienbarkeit: Webseiten und Apps müssen einfach navigierbar sein, z.B. durch eine logische Struktur und klare Navigationselemente.
  • Verständlichkeit: Informationen und Benutzeroberflächen müssen verständlich und einfach zu bedienen sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen mit unterschiedlichen Technologien, einschließlich Hilfstechnologien wie Screenreadern, kompatibel sein.

Technische Standards für physische Produkte

Physische Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen genutzt werden können. Dies beinhaltet:

  • Einfache Bedienung: Geräte sollten intuitiv und ohne komplexe Anweisungen bedienbar sein.
  • Physische Zugänglichkeit: Geräte sollten auf einer Höhe und in einer Position angebracht sein, die für Rollstuhlfahrer und andere Personen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich ist.
  • Haptisches Feedback: Geräte sollten taktile Rückmeldungen geben, um die Nutzung für Menschen mit Sehbehinderungen zu erleichtern.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Anforderungen des EAA nicht erfüllen, drohen verschiedene Sanktionen:

  • Geldstrafen: Es können erhebliche Geldstrafen verhängt werden.
  • Rechtsverfahren: Unternehmen können rechtlich belangt werden, was zu zusätzlichen Kosten und einem negativen Image führen kann.
  • Marktzugangsbeschränkungen: In schwerwiegenden Fällen kann der Zugang zu bestimmten Märkten eingeschränkt oder ganz untersagt werden.

Vorteile für Unternehmen

Die Einhaltung des EAA bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erschließen neue Kundengruppen und können die Kundenzufriedenheit und -bindung erhöhen. Darüber hinaus fördert die Barrierefreiheit Innovationen und verbessert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit, wovon alle Kunden profitieren.

Wen betrifft der EAA?

  • Unternehmen: Insbesondere jene, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten inkl. Online Shops.
  • Öffentliche Einrichtungen: Alle staatlichen und kommunalen Dienstleister.
  • Dienstleister: Unternehmen, die Dienstleistungen wie Bankwesen, E-Commerce, Transport, und Kommunikation anbieten.
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Was muss barrierefrei gestaltet werden?

Der European Accessibility Act (EAA) verlangt von Unternehmen und Dienstleistern, eine Vielzahl von digitalen und physischen Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen. Hier sind die wichtigsten Bereiche, die barrierefrei gestaltet werden müssen:

Websites und mobile Apps

Websites und mobile Apps sind zentrale Anlaufstellen für Informationen und Dienstleistungen. Daher müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Textalternativen: Bilder und Grafiken müssen mit beschreibenden Texten versehen sein, die von Screenreadern gelesen werden können.
  • Navigation: Webseiten und Apps sollten eine klare und logische Struktur haben, die eine einfache Navigation ermöglicht.
  • Kompatibilität: Inhalte müssen mit verschiedenen Hilfstechnologien wie Screenreadern, Sprachsteuerung und anderen unterstützenden Technologien kompatibel sein.
  • Interaktive Elemente: Formulare, Buttons und andere interaktive Elemente müssen für alle Benutzer zugänglich und einfach zu bedienen sein.

E-Books und digitale Dokumente

E-Books und digitale Dokumente müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern gelesen und verstanden werden können:

  • Lesbarkeit: Texte müssen in klarer, einfacher Sprache geschrieben und gut strukturiert sein.
  • Formatierung: Dokumente sollten in zugänglichen Formaten vorliegen, z.B. als barrierefreie PDFs, die mit Hilfstechnologien kompatibel sind.
  • Medieninhalte: Bilder, Grafiken und Multimedia-Inhalte müssen mit beschreibenden Texten und Untertiteln versehen sein.

Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Ticketautomaten

Selbstbedienungsterminals sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens unverzichtbar. Sie müssen daher barrierefrei gestaltet sein:

  • Bedienbarkeit: Terminals sollten einfach und intuitiv zu bedienen sein, mit klaren Anweisungen und leicht verständlichen Benutzeroberflächen.
  • Zugänglichkeit: Die Terminals sollten auf einer Höhe angebracht sein, die für Rollstuhlfahrer und andere Personen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich ist.
  • Haptisches und akustisches Feedback: Tasten und Bildschirme sollten taktile Rückmeldungen geben und akustische Hinweise bereitstellen, um die Nutzung für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zu erleichtern.

Telekommunikationsdienste und -geräte

Telekommunikationsdienste und -geräte müssen sicherstellen, dass alle Menschen uneingeschränkten Zugang zur Kommunikation haben:

  • Kompatibilität: Geräte wie Telefone und Tablets müssen mit Hilfstechnologien wie Bildschirmleseprogrammen und Hörgeräten kompatibel sein.
  • Einfache Bedienung: Die Benutzeroberflächen müssen klar und einfach zu navigieren sein, mit leicht zugänglichen Einstellungen zur Anpassung an individuelle Bedürfnisse.
  • Unterstützende Funktionen: Funktionen wie Spracherkennung, Text-to-Speech und Untertitelung müssen integriert und leicht zugänglich sein.

E-Commerce-Plattformen

E-Commerce-Plattformen müssen so gestaltet sein, dass alle Kunden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Produkte und Dienstleistungen online kaufen können:

  • Barrierefreie Produktinformationen: Alle Produktbeschreibungen, Bilder und Videos müssen für Screenreader zugänglich und mit Textalternativen versehen sein.
  • Nutzerfreundlicher Bestellprozess: Der gesamte Bestellprozess, von der Produktauswahl über den Warenkorb bis hin zur Bezahlung, muss barrierefrei und einfach zu navigieren sein.
  • Zugängliche Zahlungsoptionen: Alle Zahlungsoptionen müssen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutzbar sein, einschließlich barrierefreier Online-Zahlungssysteme.

Weitere Bereiche

Neben den oben genannten Hauptbereichen gibt es weitere Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Informationen zu Fahrplänen, Haltestellenanzeigen und Buchungssysteme müssen barrierefrei sein.
  • Bildungseinrichtungen: Online-Lernplattformen, digitale Unterrichtsmaterialien und Verwaltungsportale müssen zugänglich sein.
  • Gesundheitsdienste: Online-Terminbuchung, Patientenportale und Gesundheitsinformationen müssen barrierefrei zugänglich sein.

Welche Folgen drohen bei Nichtumsetzung?

Unternehmen, die den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) nicht nachkommen, sehen sich einer Reihe von Konsequenzen ausgesetzt, die weitreichende Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit und ihren Ruf haben können. Hier sind die wichtigsten Folgen im Detail:

Rechtliche Sanktionen

  • Geldbußen: Unternehmen, die die Anforderungen des EAA nicht erfüllen, können mit hohen Geldbußen belegt werden. Diese Strafen sollen sicherstellen, dass die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards ernst genommen wird und einen Anreiz zur Umsetzung bieten.
  • Klagen: Betroffene Einzelpersonen oder Interessengruppen können Unternehmen verklagen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten. Solche Klagen können zu weiteren finanziellen Belastungen und rechtlichen Herausforderungen führen.
  • Einschränkungen und Auflagen: Behörden können zusätzliche Auflagen und Einschränkungen verhängen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu erzwingen. Dies kann die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen und zusätzliche Kosten verursachen.

Imageverlust

  • Negativer Einfluss auf das Unternehmensimage: Unternehmen, die keine barrierefreien Produkte und Dienstleistungen anbieten, riskieren einen erheblichen Imageverlust. Kunden, die Wert auf Inklusion und soziale Verantwortung legen, könnten das Unternehmen meiden.
  • Verlust von Kundenvertrauen: Bestehende Kunden könnten das Vertrauen in das Unternehmen verlieren, wenn sie feststellen, dass es die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt. Dies kann zu einem Rückgang der Kundenbindung und -loyalität führen.
  • Negative Medienberichterstattung: Fälle von Nichteinhaltung können medial aufgegriffen und negativ dargestellt werden, was den Ruf des Unternehmens weiter schädigt und potenzielle Kunden abschreckt.

Marktnachteile

  • Verlust von Wettbewerbsvorteilen: In einem zunehmend inklusiven Marktumfeld können Unternehmen, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten, einen klaren Wettbewerbsvorteil erlangen. Die Nichteinhaltung des EAA bedeutet, dass Unternehmen diese Vorteile nicht nutzen können und möglicherweise Marktanteile an Wettbewerber verlieren.
  • Erschwerter Marktzugang: In einigen Fällen könnte der Zugang zu bestimmten Märkten oder Marktsegmenten eingeschränkt oder ganz versperrt sein, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für öffentliche Ausschreibungen und Verträge, bei denen Barrierefreiheit oft eine zwingende Voraussetzung ist.
  • Wachstumseinbußen: Durch das Versäumnis, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten, verpassen Unternehmen die Chance, eine wachsende und einflussreiche Zielgruppe anzusprechen. Dies kann das langfristige Wachstumspotenzial erheblich einschränken.

Praktische Tipps zur Umsetzung der Barrierefreiheit für Deinen Webauftritt und Online-Shop

Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Deiner Website oder Deinem Online-Shop ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung gemäß dem European Accessibility Act (EAA), sondern auch eine Möglichkeit, Deine Reichweite zu erhöhen und ein inklusives Nutzererlebnis zu bieten. Hier sind ausführliche Tipps, wie Du Deine digitale Präsenz barrierefrei gestalten kannst:

1. Nutzung von Standards und Richtlinien

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

  • WCAG 2.1-Konformität: Stelle sicher, dass Deine Website die WCAG 2.1-Richtlinien erfüllt. Diese Standards bieten umfassende Anweisungen, um digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

2. Struktur und Navigation

Klare und konsistente Navigation

  • Einfache Menüs: Verwende einfache und klar beschriftete Menüs. Achte darauf, dass die Navigation einheitlich auf allen Seiten Deiner Website ist.
  • Breadcrumbs: Implementiere Breadcrumbs (Navigationspfade), damit Nutzer jederzeit wissen, wo sie sich auf Deiner Website befinden.

Überschriftenstruktur

  • Semantische HTML-Elemente: Nutze semantische HTML-Tags wie <h1>, <h2>, etc., um die Struktur Deiner Inhalte klar und logisch zu gestalten.
  • Richtige Hierarchie: Sorge dafür, dass Überschriften in der richtigen Hierarchie angeordnet sind, um eine logische Struktur zu gewährleisten.

3. Inhalte und Text

Textalternativen und Beschreibungen

  • Alt-Texte für Bilder: Versehe alle Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten, die den Inhalt des Bildes beschreiben.
  • Beschreibungen für Multimedia: Stelle sicher, dass alle Multimedia-Inhalte (Videos, Audio) mit Textalternativen oder Untertiteln versehen sind.

Verständliche Sprache

  • Einfache Sprache: Schreibe Deine Inhalte in klarer und einfacher Sprache, um sie für alle Nutzer verständlich zu machen.
  • Erklärungen und Definitionen: Erkläre Fachbegriffe und Abkürzungen, um sicherzustellen, dass alle Nutzer den Inhalt verstehen.

4. Formulare und Interaktive Elemente

Barrierefreie Formulare

  • Beschriftungen und Hinweise: Alle Formularfelder sollten klar beschriftet und mit entsprechenden Hinweisen versehen sein.
  • Fehlermeldungen: Gebe klare und hilfreiche Fehlermeldungen aus, die den Nutzern mitteilen, wie sie die Fehler beheben können.

Tastaturzugänglichkeit

  • Tabulator-Navigation: Stelle sicher, dass alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) über die Tastatur zugänglich sind.
  • Fokus-Indikatoren: Sichtbare Fokus-Indikatoren helfen Nutzern zu erkennen, welches Element gerade ausgewählt ist.

5. Farbschema und Kontrast

Kontrastverhältnis

  • Hoher Kontrast: Achte darauf, dass das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund hoch genug ist, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten.
  • Farbenblindheit berücksichtigen: Verwende Farben, die auch von Menschen mit Farbenblindheit unterschieden werden können, und biete alternative Kennzeichnungen (z.B. Muster) an.

Anpassbare Schriftgrößen

  • Flexible Schriftgrößen: Verwende relative Einheiten (z.B. em, rem) für Schriftgrößen, damit Nutzer die Textgröße nach Bedarf anpassen können.
  • Zoom-Kompatibilität: Deine Website sollte auch bei Vergrößerung des Browserfensters gut lesbar und funktionsfähig bleiben.

6. Medieninhalte und Animationen

Untertitel und Transkripte

  • Videos: Alle Videos sollten mit Untertiteln und, wenn möglich, mit Transkripten versehen sein.
  • Audioinhalte: Stelle für Audioinhalte ebenfalls schriftliche Transkripte bereit.

Vermeidung von automatischen Animationen

  • Animationskontrolle: Biete Nutzern die Möglichkeit, Animationen zu stoppen oder zu pausieren, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

7. Kompatibilität mit Hilfstechnologien

Screenreader und andere Hilfstechnologien

  • Screenreader-Kompatibilität: Teste Deine Website regelmäßig mit verschiedenen Screenreader-Programmen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte zugänglich sind.
  • Aria-Labels: Verwende ARIA (Accessible Rich Internet Applications)-Labels, um interaktive Elemente besser zu beschreiben und für Screenreader zugänglich zu machen.

8. Regelmäßiges Testen und Feedback

Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen

  • Echte Nutzer: Führe regelmäßig Tests mit Menschen durch, die verschiedene Behinderungen haben, um die tatsächliche Barrierefreiheit Deiner Website zu überprüfen.
  • Feedback einholen: Sammle kontinuierlich Feedback von Nutzern und nehme Anpassungen vor, um die Barrierefreiheit zu verbessern.

Automatisierte Barrierefreiheitstests

  • Test-Tools: Nutze automatisierte Tools wie WAVE, Axe oder Lighthouse, um regelmäßig die Barrierefreiheit Deiner Website zu überprüfen.
  • Manuelle Überprüfungen: Automatisierte Tests können nicht alles erkennen. Ergänze diese daher durch manuelle Überprüfungen.

9. Dokumentation und Transparenz

Barrierefreiheitserklärung

  • Erklärung veröffentlichen: Veröffentliche eine Barrierefreiheitserklärung auf Deiner Website, in der Du die Maßnahmen zur Barrierefreiheit erläuterst und Kontaktdaten für Feedback und Unterstützung angibst.
  • Transparenz: Sei transparent über Deine Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Fazit

Der European Accessibility Act (EAA) sorgt dafür, dass digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für dich, deine Reichweite zu erweitern und neue Kunden zu gewinnen. Durch proaktive Maßnahmen wie die Einhaltung von Standards, regelmäßige Tests und kontinuierliche Verbesserungen kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen den Anforderungen des EAA gerecht wird und ein inklusives Nutzererlebnis bietet.

Deine Meinung

Wie bereitest du dich auf die Anforderungen des EAA vor? Hast du bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf deiner Website oder in deinem Online-Shop ergriffen? Teile deine Gedanken, Erfahrungen und Fragen in den Kommentaren.


FAQ mit den meist gestellten Fragen

1. Wann tritt der EAA in Kraft?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Unternehmen und Dienstleister die Anforderungen des EAA erfüllen.

2. Welche Standards müssen erfüllt werden?
Die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sind der wichtigste Standard für digitale Barrierefreiheit.

3. Sind auch kleine Unternehmen betroffen?
Ja, der EAA gilt für Unternehmen jeder Größe, jedoch können für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewisse Erleichterungen gelten.

4. Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?
Es können rechtliche Konsequenzen wie Geldbußen und Klagen drohen.

5. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind?
Durch Schulungen, Nutzung von Standards, regelmäßiges Testen und Einholen von Nutzerfeedback sowie kontinuierliche Verbesserungen.

6. Wo finde ich weitere Informationen und Unterstützung?
Es gibt zahlreiche Ressourcen und Beratungsstellen, die Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. Zu den wichtigsten gehören die Websites der EU-Kommission und nationale Behindertenverbände.

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